Einlagensicherungsfonds

Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.

Die Sicherungsgrenze der OYAK ANKER Bank beträgt gemäß § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds 20.059.000 €. Diese Sicherungsgrenze kann auch im Internet unter www.bdb.de abgefragt werden.